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1. Geltungsbereich, Ausschluss von AGB des Kunden
stilum erbringt Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt stilum nicht an,
es sei denn stilum bestätigt deren Geltung ausdrücklich in Textform. Die Geschäftsbedingungen von stilum und die
Ablehnung abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden gelten auch dann, wenn stilum in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen an diesen vorbehaltlos
ausführt.
2. Vertragsschluss
Angebote von stilum sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt ist. stilum ist berechtigt, Angebote des Kunden binnen einer Frist von vier Wochen nach deren Abgabe anzunehmen.
Annahmeerklärungen sowie Auftragsbestätigungen bedürfen der Textform. Als Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung gelten bei Auftragsausführung innerhalb der Annahmefrist auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag des Vertragsschlusses gültigen Listenpreisen berechnet. In Katalogen, Preislisten u. ä. von stilum angegebene Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Tritt eine wesentliche Änderung der für die Preiskalkulation maßgeblichen
Preisfaktoren (z. B. Erhöhung oder Senkung von Materialpreisen, Lohnkosten, Fracht -und Zollsätzen) ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen. Kaufpreiszahlungen sind sofort fällig, werkvertragliche Vergütungsansprüche sind fällig bei Abnahme des Werkes. Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, in jedem Fall aber 20 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist stilum – unbeschadet weiterer Rechte – berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden nur gegen Vorkasse durchzuführen.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde kann mit eigenen Ansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, es sei denn das Zurückbehaltungsrecht
ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung von stilum zurückzuführen. Der Kunde kann darüber hinaus ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit geltend machen, als seine Rechte auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen wie die Ansprüche von stilum, gegenüber denen der Kunde die bezeichneten Rechte geltend macht.
5. Leistungsort, Gefahrübergang, Lagerung
Leistungsort ist der Sitz von stilum. Sofern nicht etwas Anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Die Verladung ist Sache des Kunden. Erfolgt die Abholung oder Versendung durch einen Spediteur oder Frachtführer, so erfolgt die Verladung durch diesen als Erfüllungsgehilfe des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung geht mit der Übergabe am Leistungsort auf den Kunden über. Ist die Ware oder Leistung abholungsbereit und verzögert sich die Abholung aus Gründen, die stilum nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Abholungsbereitschaft auf den Kunden über. Wird die Ware oder Leistung auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung auf den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers von stilum, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt. Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Kunde sämtliche Transport-, Transportversicherungskosten sowie Zölle. Der Kunde hat dafür
Sorge zu tragen, dass die Ware oder Leistung ihm unter der angegebenen Adresse zugesandt werden kann. Ist wegen
Unwegsamkeit des Versendungsortes oder ähnlicher Hindernisse die Anlieferung nicht möglich, hat der Kunde die durch die gescheiterte Versendung entstandenen Mehraufwendungen zu tragen.
6. Lieferzeiten, Höhere Gewalt, Arbeitskampf
Liefer- sowie Ausführungsfristen sind unverbindlich. Vereinbarungen über verbindliche Liefertermine bedürfen der Textform. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Abholungsbereitschaft der Ware oder Leistung dem Kunden
gemeldet ist bzw. die Ware oder Leistung dem Spediteur oder Frachtführer zur Versendung übergeben wird. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung aus kongruenten Deckungsgeschäften von stilum ist vorbehalten. stilum ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese separat zu berechnen. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch stilum setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Ein Verzug von stilum tritt aufgrund einer Mahnung nur ein, wenn diese in Textform erfolgt. Eine Frist zur Nacherfüllung muss angemessen sein und in Textform gesetzt werden. Als angemessen gilt im Zweifel eine Frist von mindestens vier Wochen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die stilum unverschuldet die Lieferung oder Ausführung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. – hat stilum selbst dann, wenn sie bei Vor-Lieferanten, deren Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen stilum, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
stilum muss dem Kunden solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung in Textform unter Ausschluss aller sonstigen Rechte berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch vorgenannte Umstände die Lieferung oder Leistung für stilum unmöglich, so wird sie von ihrer Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung frei.
7. Rechte von stilum bei Pflichtverletzung des Kunden
Verletzt der Kunde eine sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Pflicht, so z. B. hinsichtlich der Annahme bzw. Abholung der Ware oder Lieferung oder der werkvertraglichen Abnahme des Werkes, so kann stilum nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so hat er stilum daneben den dadurch entstandenen Schaden oder die entstandenen Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu ersetzen, ohne dass es hierfür eine vorherige Fristsetzung erforderlich ist.
8. Eigentumsvorbehalt
stilum behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreises sowie vollständigem Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für stilum, ohne sie zu verpflichten. Der Kunde ist zur Veräußerung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die nachfolgend beschriebenen Forderungen auf stilum wirksam übergehen. Zur anderen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bzw. der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrenten) in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest an stilum ab. stilum nimmt diese Abtretung an. Als Wert der Vorbehaltsware wird vereinbart der von stilum in Rechnung gestellte Betrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages
von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist stilum nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist für die Zahlung berechtigt, die Ware zurück zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware ist stilum zur bestmöglichen Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Erfüllungsanspruch des Kunden erlischt in diesem Fall. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch stilum liegt kein Rücktritt vom Vertrag. stilum ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für Rechnung von stilum in eigenem Namen einzuziehen, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber stilum nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist. Auf sein Verlangen hin hat der Kunde stilum die Schuldner der an stilum abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen sowie die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Auch stilum ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. stilum ist verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit diese die zu sichernden Forderungen um mindestens 20 % übersteigen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und stilum über den Zugriff unverzüglich zu unterrichten.
9. Gewährleistung, Produktbeschreibung
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei dem Kauf neuer Sachen zwei Jahre ab Ablieferung, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor. Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen sind ausgeschlossen. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist stilum berechtigt, nach ihrer Wahl eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Das Recht zur Nachlieferung hat stilum beim Kauf nicht, wenn und soweit der Kunde Rückgriffsansprüche gemäß den §§ 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltend macht. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder die entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den gelieferten Waren vornehmen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung, auf Anordnungen des Kunden oder auf von diesem gelieferte oder vorgeschriebene Stoffe, so ist stilum von der Gewährleistung für diese Mängel frei, außer wenn er eine ihm obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel unterlassenhat. Zusicherungen von Eigenschaften der Ware oder Leistung bedürfen der Textform. Angaben in Werbeschriften sind unverbindlich und begründen keine Zusicherungen. Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes vereinbart ist, ergibt sich der vertraglich vereinbarte Gebrauch der Waren oder Leistungen von stilum aus den in den Produktbeschreibungen und Katalogen angegebenen Anwendungszwecken. Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Waren oder Leistungen entgegen den in Produktbeschreibung und Katalog angegebenen Verwendungszwecken verwendet werden oder darauf, dass der Kunde sich trotz Beratung durch stilum für ein anderes als das von stilum für den vom Kunden beabsichtigten Zweck als geeignet empfohlene Produkt oder Werk entschieden hat, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel, die darauf beruhen, dass der Kunde die Ware oder Leistung nicht gemäß den Anleitungen von stilum fachgerecht eingebaut hat, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Geringe Farbabweichungen der Waren untereinander sowie von Farbtafeln sind produktionsbedingt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Hinsichtlich der Länge und Breite sind Maßtoleranzen von +/- 1 % zulässig, bei der Stärke von +/- 2mm. Die Oberflächenbeschichtung unterliegt einer von der Art und Weise der Benutzung abhängigen Abnutzung. Diese Abnutzungserscheinungen, die zu sichtbaren Farbunterschieden führen kann, sind produktimmanent und stellen keinen Mangel dar. Starke UV-Einwirkung kann neben einer leichten Kreidung zu geringfügigen Verfärbungen der Oberfläche führen. Dies beeinträchtigt die weiteren Beständigkeitswerte nicht. Nach (HIC 1000) EN 1176/77 gemessene und zertifizierte Fallschutzwerte beschreiben den Zustand der Waren oder Leistungen bei Lieferung. Sie können in Abhängigkeit von der Einsatzart, der Umgebung und dem Einwirken äußerer Umstände während der Nutzung Veränderungen unterliegen. Bei Verwendung der Ware oder Lagerung in dauerhaft feuchter Umgebung sind
Formveränderungen, Stockflecken, Algenbildung und ähnliche feuchtigkeitsbedingte Erscheinungen möglich. Die nachgewiesene Inhaltsstoffe (PAK) gemäß der vorliegenden Prüfberichte beschreiben den Zustand der Waren oder Leistungen bei Anlieferung. Der Kunde ist bei einer Mängelrüge, soweit ihm dies zumutbar ist, verpflichtet, den Mangel möglichst detailliert zu beschreiben. Dies umfasst insbesondere auch die Beschreibung des Untergrundes, der Art und Weise des Einbaus, der Witterungs- und sonstiger Einflüsse sowie die Übermittlung aussagekräftiger Detailfotos.
Im Falle einer vom Kunden beauftragten Sonderanfertigung oder Produktmodifikation verlieren die vorliegenden Zertifikate ihre Gültigkeit. Normative Prüfung und Zulassung des Gerätes/der Ware sowie die damit verbundenen Kosten gehen auf den Auftraggeber über.
10. Haftungsbeschränkungen
Für Schäden haftet stilum nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von stilum oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von stilum auf den Schaden beschränkt, der für sie bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die Eigenschaften, sachgemäße Verwendung sowie bestehende Risiken, insbesondere betreffend eine nicht sachgemäße Verwendung, der Produkte zu informieren und diese Informationen auch seinen Abnehmern zu übermitteln. Eine Haftung von stilum für Schäden, die durch nicht sachgemäße Verwendung der Produkte entstehen, ist ausgeschlossen. Die vorgenannten Beschränkungen der Haftung von stilum gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarung oder Zusicherung sowie wegen Personenschäden und deren Folgen bleibt unberührt.
11. Abtretungsausschluss
Die Abtretung von Forderungen des Kunden, die keine Geldforderungen sind, bedarf der schriftlichen Zustimmung von stilum. stilum wird die Zustimmung nur bei Vorliegen sachlicher Gründe verweigern.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von stilum. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht gesetzliche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist, der Sitz der stilum GmbH, Gewerbegebiet Larsheck, 56271 Kleinmaischeid (Deutschland). stilum ist jedoch darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht beweglicher Sachen (CISG).
stilum GmbH, Gewerbegebiet Larsheck,
56271 Kleinmaischeid, Germany, 12. Oktober 2016
Bitte beachten Sie, dass diese AGB nur in Österreich gelten.
Für die in Deutschland geltenden AGB klicken Sie bitte im linken Menü auf „AGB Deutschland“.
1. Geltungsbereich, Ausschluss von AGB des Kunden
stilum erbringt Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt stilum nicht an, es sei denn stilum bestätigt deren Geltung ausdrücklich in Textform. Die Geschäftsbedingungen von stilum und die Ablehnung abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden gelten auch dann, wenn stilum in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen an diesen vorbehaltlos
ausführt.
2. Vertragsschluss
Angebote von stilum sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt ist. stilum ist berechtigt, Angebote des Kunden binnen einer Frist von vier Wochen nach deren Abgabe anzunehmen.
Annahmeerklärungen sowie Auftragsbestätigungen bedürfen der Textform. Als Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung gelten bei Auftragsausführung innerhalb der Annahmefrist auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag des Vertragsschlusses gültigen Listenpreisen berechnet. In Katalogen, Preislisten u. ä. von stilum angegebene Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Tritt eine wesentliche Änderung der für die Preiskalkulation maßgeblichen
Preisfaktoren (z. B. Erhöhung oder Senkung von Materialpreisen, Lohnkosten, Fracht -und Zollsätzen) ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen. Kaufpreiszahlungen sind sofort fällig, werkvertragliche Vergütungsansprüche sind fällig bei Abnahme des Werkes. Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, in jedem Fall aber 20 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist stilum – unbeschadet weiterer Rechte – berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden nur gegen Vorkasse durchzuführen.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde kann mit eigenen Ansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, es sei denn das Zurückbehaltungsrecht
ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung von stilum zurückzuführen. Der Kunde kann darüber hinaus ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit geltend machen, als seine Rechte auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen wie die Ansprüche von stilum, gegenüber denen der Kunde die bezeichneten Rechte geltend macht.
5. Leistungsort, Gefahrübergang, Lagerung
Leistungsort ist der Sitz von stilum. Sofern nicht etwas Anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Die Verladung ist Sache des Kunden. Erfolgt die Abholung oder Versendung durch einen Spediteur oder Frachtführer, so erfolgt die Verladung durch diesen als Erfüllungsgehilfe des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung geht mit der Übergabe am Leistungsort auf den Kunden über. Ist die Ware oder Leistung abholungsbereit und verzögert sich die Abholung aus Gründen, die stilum nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Abholungsbereitschaft auf den Kunden über. Wird die Ware oder Leistung auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung auf den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers von stilum, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt. Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Kunde sämtliche Transport-, Transportversicherungskosten sowie Zölle. Der Kunde hat dafür
Sorge zu tragen, dass die Ware oder Leistung ihm unter der angegebenen Adresse zugesandt werden kann. Ist wegen
Unwegsamkeit des Versendungsortes oder ähnlicher Hindernisse die Anlieferung nicht möglich, hat der Kunde die durch die gescheiterte Versendung entstandenen Mehraufwendungen zu tragen.
6. Lieferzeiten, Höhere Gewalt, Arbeitskampf
Liefer- sowie Ausführungsfristen sind unverbindlich. Vereinbarungen über verbindliche Liefertermine bedürfen der Textform. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Abholungsbereitschaft der Ware oder Leistung dem Kunden
gemeldet ist bzw. die Ware oder Leistung dem Spediteur oder Frachtführer zur Versendung übergeben wird. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung aus kongruenten Deckungsgeschäften von stilum ist vorbehalten. stilum ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese separat zu berechnen. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch stilum setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Ein Verzug von stilum tritt aufgrund einer Mahnung nur ein, wenn diese in Textform erfolgt. Eine Frist zur Nacherfüllung muss angemessen sein und in Textform gesetzt werden. Als angemessen gilt im Zweifel eine Frist von mindestens vier Wochen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die stilum unverschuldet die Lieferung oder Ausführung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. – hat stilum selbst dann, wenn sie bei Vor-Lieferanten, deren Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen stilum, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
stilum muss dem Kunden solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung in Textform unter Ausschluss aller sonstigen Rechte berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch vorgenannte Umstände die Lieferung oder Leistung für stilum unmöglich, so wird sie von ihrer Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung frei.
7. Rechte von stilum bei Pflichtverletzung des Kunden
Verletzt der Kunde eine sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Pflicht, so z. B. hinsichtlich der Annahme bzw. Abholung der Ware oder Lieferung oder der werkvertraglichen Abnahme des Werkes, so kann stilum nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so hat er stilum daneben den dadurch entstandenen Schaden oder die entstandenen Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu ersetzen, ohne dass es hierfür eine vorherige Fristsetzung erforderlich ist.
8. Eigentumsvorbehalt
stilum behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreises sowie vollständigem Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für stilum, ohne sie zu verpflichten. Der Kunde ist zur Veräußerung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die nachfolgend beschriebenen Forderungen auf stilum wirksam übergehen. Zur anderen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bzw. der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrenten) in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest an stilum ab. stilum nimmt diese Abtretung an. Als Wert der Vorbehaltsware wird vereinbart der von stilum in Rechnung gestellte Betrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages
von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist stilum nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist für die Zahlung berechtigt, die Ware zurück zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware ist stilum zur bestmöglichen Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Erfüllungsanspruch des Kunden erlischt in diesem Fall. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch stilum liegt kein Rücktritt vom Vertrag. stilum ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für Rechnung von stilum in eigenem Namen einzuziehen, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber stilum nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist. Auf sein Verlangen hin hat der Kunde stilum die Schuldner der an stilum abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen sowie die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Auch stilum ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. stilum ist verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit diese die zu sichernden Forderungen um mindestens 20 % übersteigen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und stilum über den Zugriff unverzüglich zu unterrichten.
9. Gewährleistung, Produktbeschreibung
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei dem Kauf neuer Sachen zwei Jahre ab Ablieferung, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor. Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen sind ausgeschlossen. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist stilum berechtigt, nach ihrer Wahl eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Das Recht zur Nachlieferung hat stilum beim Kauf nicht, wenn und soweit der Kunde Rückgriffsansprüche gemäß den §§ 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltend macht. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder die entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den gelieferten Waren vornehmen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung, auf Anordnungen des Kunden oder auf von diesem gelieferte oder vorgeschriebene Stoffe, so ist stilum von der Gewährleistung für diese Mängel frei, außer wenn er eine ihm obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel unterlassenhat. Zusicherungen von Eigenschaften der Ware oder Leistung bedürfen der Textform. Angaben in Werbeschriften sind unverbindlich und begründen keine Zusicherungen. Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes vereinbart ist, ergibt sich der vertraglich vereinbarte Gebrauch der Waren oder Leistungen von stilum aus den in den Produktbeschreibungen und Katalogen angegebenen Anwendungszwecken. Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Waren oder Leistungen entgegen den in Produktbeschreibung und Katalog angegebenen Verwendungszwecken verwendet werden oder darauf, dass der Kunde sich trotz Beratung durch stilum für ein anderes als das von stilum für den vom Kunden beabsichtigten Zweck als geeignet empfohlene Produkt oder Werk entschieden hat, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel, die darauf beruhen, dass der Kunde die Ware oder Leistung nicht gemäß den Anleitungen von stilum fachgerecht eingebaut hat, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Geringe Farbabweichungen der Waren untereinander sowie von Farbtafeln sind produktionsbedingt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Hinsichtlich der Länge und Breite sind Maßtoleranzen von +/- 1 % zulässig, bei der Stärke von +/- 2mm. Die Oberflächenbeschichtung unterliegt einer von der Art und Weise der Benutzung abhängigen Abnutzung. Diese Abnutzungserscheinungen, die zu sichtbaren Farbunterschieden führen kann, sind produktimmanent und stellen keinen Mangel dar. Starke UV-Einwirkung kann neben einer leichten Kreidung zu geringfügigen Verfärbungen der Oberfläche führen. Dies beeinträchtigt die weiteren Beständigkeitswerte nicht. Nach (HIC 1000) EN 1176/77 gemessene und zertifizierte Fallschutzwerte beschreiben den Zustand der Waren oder Leistungen bei Lieferung. Sie können in Abhängigkeit von der Einsatzart, der Umgebung und dem Einwirken äußerer Umstände während der Nutzung Veränderungen unterliegen. Bei Verwendung der Ware oder Lagerung in dauerhaft feuchter Umgebung sind
Formveränderungen, Stockflecken, Algenbildung und ähnliche feuchtigkeitsbedingte Erscheinungen möglich. Die nachgewiesene Inhaltsstoffe (PAK) gemäß der vorliegenden Prüfberichte beschreiben den Zustand der Waren oder Leistungen bei Anlieferung. Der Kunde ist bei einer Mängelrüge, soweit ihm dies zumutbar ist, verpflichtet, den Mangel möglichst detailliert zu beschreiben. Dies umfasst insbesondere auch die Beschreibung des Untergrundes, der Art und Weise des Einbaus, der Witterungs- und sonstiger Einflüsse sowie die Übermittlung aussagekräftiger Detailfotos.
Im Falle einer vom Kunden beauftragten Sonderanfertigung oder Produktmodifikation verlieren die vorliegenden Zertifikate ihre Gültigkeit. Normative Prüfung und Zulassung des Gerätes/der Ware sowie die damit verbundenen Kosten gehen auf den Auftraggeber über.
10. Haftungsbeschränkungen
Für Schäden haftet stilum nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von stilum oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von stilum auf den Schaden beschränkt, der für sie bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die Eigenschaften, sachgemäße Verwendung sowie bestehende Risiken, insbesondere betreffend eine nicht sachgemäße Verwendung, der Produkte zu informieren und diese Informationen auch seinen Abnehmern zu übermitteln. Eine Haftung von stilum für Schäden, die durch nicht sachgemäße Verwendung der Produkte entstehen, ist ausgeschlossen. Die vorgenannten Beschränkungen der Haftung von stilum gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarung oder Zusicherung sowie wegen Personenschäden und deren Folgen bleibt unberührt.
11. Abtretungsausschluss
Die Abtretung von Forderungen des Kunden, die keine Geldforderungen sind, bedarf der schriftlichen Zustimmung von stilum. stilum wird die Zustimmung nur bei Vorliegen sachlicher Gründe verweigern.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von stilum. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht gesetzliche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist, der Sitz der stilum GmbH, 5310 Mondsee (Österreich). stilum ist jedoch darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht beweglicher Sachen (CISG).
stilum GmbH
5310 Mondsee, Austria, 12. Oktober 2016